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Hausmeisterkosten in der Steuererklärung für Vermieter: So gehen Sie vor

27.01.2026 52 mal gelesen 0 Kommentare
  • Vermieter können die Kosten für Hausmeisterdienste als Betriebsausgaben in der Steuererklärung absetzen.
  • Es ist wichtig, alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig aufzubewahren, um die Ausgaben nachweisen zu können.
  • Zusätzlich sollten Vermieter darauf achten, die Kosten im richtigen Jahr geltend zu machen, um steuerliche Vorteile zu maximieren.

Hausmeisterkosten als Vermieter absetzen: Ein Überblick

Die Möglichkeit, Hausmeisterkosten als Vermieter abzusetzen, bietet Eigentümern eine wertvolle Chance, ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Im Rahmen der Steuererklärung können Vermieter bis zu 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen abziehen, was sich bei regelmäßigen Hausmeisterdiensten schnell summieren kann. Doch wie genau funktioniert dieser Prozess?

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Der entscheidende Faktor ist, dass die Hausmeisterleistungen direkt auf dem Grundstück oder im Haushalt erbracht werden. Dies umfasst unter anderem Dienstleistungen wie:

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Um die Hausmeisterkosten steuerlich absetzen zu können, sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So müssen die Zahlungen unbar, also per Überweisung, erfolgen und die Rechnungen müssen klar zwischen Arbeits- und Materialkosten aufschlüsseln. Dies ist wichtig, da nur die Arbeitskosten absetzbar sind, während Materialkosten nicht anerkannt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten ein effektives Mittel ist, um die finanzielle Belastung als Vermieter zu verringern. Ein sorgfältiger Umgang mit der Dokumentation ist dabei unerlässlich. Wer die Vorgaben beachtet, kann von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren.

Steuerliche Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten

Die steuerliche Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten ist ein entscheidender Aspekt für Vermieter, die ihre Ausgaben optimieren möchten. Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) können Vermieter die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch die Leistungen eines Hausmeisterservices zählen, steuerlich geltend machen. Dabei ist es wichtig, dass die Dienstleistungen auf dem Grundstück oder im Haushalt erbracht werden.

Um die Hausmeisterkosten als Vermieter abzusetzen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Maximaler Abzug: Bis zu 20 % der Arbeitskosten können abgezogen werden, was für viele Vermieter eine spürbare Ersparnis bedeutet.
  • Unbare Zahlungen: Die Zahlung der Hausmeisterkosten muss unbar erfolgen, beispielsweise durch Überweisung. Barzahlungen sind nicht absetzbar.
  • Rechnungsdetails: Die Rechnung muss klar zwischen Arbeits- und Materialkosten unterscheiden, da nur die Arbeitskosten steuerlich anerkannt werden.
  • Wiederkehrende Dienstleistungen: Die absetzbaren Leistungen müssen regelmäßig erbracht werden und dürfen keine einmaligen Bau- oder Sanierungsmaßnahmen umfassen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dokumentation. Vermieter sollten darauf achten, alle relevanten Unterlagen gut zu organisieren, um bei einer möglichen Steuerprüfung die Absetzbarkeit der Hausmeisterkosten nachweisen zu können. Dazu gehören:

  • Detaillierte Rechnungen vom Hausmeisterservice
  • Nachweise über die unbare Zahlung
  • Eine klare Zuordnung der Kosten zu der jeweiligen Immobilie

Die korrekte Handhabung der hausmeisterkosten als vermieter absetzen kann nicht nur die Steuerlast mindern, sondern auch zur Werterhaltung der Immobilie beitragen. Daher ist es ratsam, sich mit den spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten vertraut zu machen, um die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen.

Vorteile und Herausforderungen der Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten

Vorteile Nachteile
Steuerliche Ersparnisse von bis zu 20 % der Arbeitskosten Aufwendige Dokumentation und Nachweisführung erforderlich
Unterstützung der Werterhaltung der Immobilie durch regelmäßige Pflege Nur bestimmte Dienstleistungen sind absetzbar
Fördert die Wohnqualität durch regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen Barzahlungen sind nicht absetzbar
Wiederkehrende Dienstleistungen schaffen Klarheit und Planungssicherheit Aufteilung in Arbeits- und Materialkosten kann kompliziert sein
Professionelle Hausmeister können die Mieterzufriedenheit erhöhen Regelmäßige Überprüfung der Gesetzeslage notwendig

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten

Um die Hausmeisterkosten als Vermieter absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen sind entscheidend, um die steuerlichen Vorteile korrekt in Anspruch nehmen zu können. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Erbringung im Haushalt: Die Dienstleistungen müssen direkt auf dem Grundstück oder in den Wohnräumen erbracht werden. Dienstleistungen, die außerhalb des Grundstücks stattfinden, sind nicht absetzbar.
  • Unbare Zahlungen: Die Zahlung der Hausmeisterkosten muss unbar erfolgen. Das bedeutet, dass Barzahlungen nicht anerkannt werden. Es empfiehlt sich, die Kosten per Überweisung zu begleichen, um einen klaren Nachweis zu haben.
  • Rechnungsanforderungen: Die Rechnung muss detailliert die Arbeits- und Materialkosten aufschlüsseln. Nur die Arbeitskosten sind steuerlich absetzbar, während Materialkosten ausgeschlossen sind. Dies muss klar und transparent in der Rechnung dargestellt werden.
  • Gewerbliche Tätigkeit des Anbieters: Der Hausmeisterservice muss von einem gewerblich tätigen Anbieter durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Dienstleistungen nicht von einer privat beschäftigten Person erbracht werden dürfen.

Zusätzlich ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung zu informieren, da sich die Vorschriften zur Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten ändern können. Eine sorgfältige Dokumentation der erbrachten Leistungen und der Zahlungen ist unerlässlich, um im Bedarfsfall die Absetzbarkeit gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können.

Durch die Einhaltung dieser Voraussetzungen können Sie sicherstellen, dass Sie von den steuerlichen Vorteilen profitieren, die mit der Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten verbunden sind. So können Sie Ihre Steuerlast effektiv reduzieren und gleichzeitig die Instandhaltung Ihrer Immobilie unterstützen.

Absetzbare Dienstleistungen des Hausmeisterservices

Die Hausmeisterkosten als Vermieter absetzen ist eine attraktive Möglichkeit, die steuerliche Belastung zu verringern. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche spezifischen Dienstleistungen des Hausmeisterservices absetzbar sind. Hier sind einige der häufigsten Leistungen, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können:

  • Treppenhausreinigung: Regelmäßige Reinigung des Treppenhauses und anderer gemeinschaftlicher Bereiche ist eine typische Hausmeisterdienstleistung, die absetzbar ist.
  • Gartenpflege: Tätigkeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden und allgemeine Gartenpflege fallen unter die absetzbaren Dienstleistungen, solange sie regelmäßig durchgeführt werden.
  • Schneeräumung: Im Winter sind die Kosten für die Schneeräumung und Streudienste ebenfalls steuerlich absetzbar, um die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten.
  • Müllentsorgung: Die regelmäßige Entsorgung von Müll und Abfällen gehört zu den Dienstleistungen, die Sie geltend machen können.
  • Überwachung technischer Anlagen: Hausmeister, die sich um die Überwachung von Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen kümmern, können ebenfalls als absetzbare Dienstleistung betrachtet werden.
  • Kleinere Reparatur- und Wartungsarbeiten: Dazu zählen einfache Instandhaltungsarbeiten, die nicht als umfangreiche Bau- oder Sanierungsmaßnahmen gelten. Diese sollten regelmäßig anfallen, um als absetzbar zu gelten.

Es ist entscheidend, dass diese Dienstleistungen regelmäßig erbracht werden, um die Absetzbarkeit zu sichern. Einmalige oder umfangreiche Bauarbeiten fallen nicht unter die haushaltsnahen Dienstleistungen und können daher nicht steuerlich geltend gemacht werden. Halten Sie alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig bereit, um die Hausmeisterkosten steuerlich absetzen zu können und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Abgrenzung zwischen Hausmeisterkosten und Handwerkerleistungen

Die Unterscheidung zwischen Hausmeisterkosten als Vermieter absetzen und Handwerkerleistungen ist entscheidend für die korrekte steuerliche Behandlung der Ausgaben. Während beide Arten von Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden können, gelten unterschiedliche Regelungen und Obergrenzen.

Hausmeisterkosten beziehen sich in der Regel auf haushaltsnahe Dienstleistungen, die regelmäßig erbracht werden, um die laufende Instandhaltung und Pflege eines Objekts sicherzustellen. Dazu gehören beispielsweise:

Diese Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, die Wohnqualität zu erhalten und die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten. Die Absetzbarkeit dieser Kosten ist auf bis zu 4.000 € jährlich beschränkt, wobei die Arbeitskosten zu 20 % abgezogen werden können.

Im Gegensatz dazu fallen Handwerkerleistungen in die Kategorie der Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Dazu zählen Arbeiten, die über die regelmäßige Pflege hinausgehen, wie:

  • Dachreparaturen
  • Sanierungsarbeiten
  • Umbaumaßnahmen

Für Handwerkerleistungen können bis zu 1.200 € jährlich abgezogen werden, wobei hier ebenfalls 20 % der Arbeitskosten geltend gemacht werden können. Im Gegensatz zu den Hausmeisterkosten sind Handwerkerleistungen oft einmalige oder sporadische Arbeiten, die nicht regelmäßig anfallen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die klare Abgrenzung zwischen Hausmeisterkosten und Handwerkerleistungen für Vermieter von großer Bedeutung ist. Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, sollten Vermieter darauf achten, welche Dienstleistungen in welcher Kategorie eingeordnet werden und die entsprechenden Nachweise sorgfältig dokumentieren.

Notwendige Nachweise und Dokumentation für die Steuererklärung

Um Hausmeisterkosten als Vermieter abzusetzen, ist eine präzise Dokumentation unerlässlich. Die richtigen Nachweise sind nicht nur für die Steuererklärung wichtig, sondern auch, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt alle erforderlichen Informationen bereit zu haben. Hier sind die wesentlichen Unterlagen, die Sie benötigen:

  • Detaillierte Rechnungen: Jede Rechnung vom Hausmeisterservice sollte klar die erbrachten Dienstleistungen sowie die entsprechenden Arbeits- und Materialkosten aufschlüsseln. Achten Sie darauf, dass die Rechnungen die erforderlichen Angaben wie Datum, Name des Dienstleisters und Ihre Adresse enthalten.
  • Nachweis über unbare Zahlungen: Alle Zahlungen müssen nachweislich unbar erfolgen, vorzugsweise durch Überweisung. Bewahren Sie Kontoauszüge oder Überweisungsbestätigungen auf, um die Zahlung zu belegen.
  • Zuordnung der Kosten: Es ist wichtig, dass Sie die Kosten den jeweiligen Immobilien zuordnen können. Halten Sie fest, für welche Immobilie die Hausmeisterdienste in Anspruch genommen wurden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Jahresaufstellung der Leistungen: Fordern Sie von Ihrem Hausmeisterdienst eine jährliche Übersicht über die anrechenbaren Leistungen an. Dies erleichtert die Übersicht und sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Kosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können.
  • Jahresbescheinigung: Lassen Sie sich eine Bescheinigung über die Arbeitskosten vom Hausmeisterdienst ausstellen. Diese Bescheinigung sollte die Gesamtarbeitskosten des Jahres umfassen und als zusätzlicher Nachweis für das Finanzamt dienen.

Die sorgfältige Aufbewahrung dieser Dokumente ist nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch eine wichtige Grundlage, um Ihre Hausmeisterkosten steuerlich absetzen zu können. Durch die korrekte Dokumentation minimieren Sie das Risiko von Problemen bei der Steuerprüfung und maximieren Ihre Chancen, alle möglichen steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Was wird nicht als Hausmeisterkosten anerkannt?

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten müssen Vermieter darauf achten, dass nicht alle Ausgaben für Hausmeisterdienstleistungen anerkannt werden. Um Unklarheiten zu vermeiden, sind hier die wichtigsten Ausschlüsse aufgeführt, die es zu beachten gilt:

  • Materialkosten: Kosten für Materialien wie Ersatzteile, Reinigungsmittel oder andere Verbrauchsmaterialien sind nicht absetzbar. Nur die Arbeitskosten, die im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen stehen, können geltend gemacht werden.
  • Tätigkeiten außerhalb des Grundstücks: Dienstleistungen, die außerhalb des eigenen Grundstücks erbracht werden, fallen nicht unter die steuerlich absetzbaren Hausmeisterkosten. Dazu zählen beispielsweise Arbeiten, die in anderen Gebäuden oder an anderen Standorten durchgeführt werden.
  • Barzahlungen: Zahlungen, die bar geleistet werden, können nicht abgesetzt werden. Es ist wichtig, dass die Zahlungen stets unbar erfolgen, um die steuerliche Anerkennung sicherzustellen.
  • Eigenleistungen: Selbst erbrachte Leistungen, wie etwa eigene Reinigungs- oder Pflegearbeiten, sind ebenfalls nicht absetzbar. Nur die Kosten für Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden, können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Einmalige Bau- oder Sanierungsmaßnahmen: Kosten für umfangreiche Bauarbeiten oder Sanierungen, die nicht regelmäßig anfallen, sind von der Absetzbarkeit ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Handwerkerleistungen, die gesondert behandelt werden müssen.

Um die Hausmeisterkosten als Vermieter abzusetzen, ist es unerlässlich, sich an diese Ausschlusskriterien zu halten. Eine klare Dokumentation und das Verständnis dieser Grenzen helfen dabei, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und gleichzeitig mögliche Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Tipps zur optimalen Nutzung von Hausmeisterkosten in der Steuererklärung

Um Hausmeisterkosten als Vermieter absetzen zu können, ist es wichtig, einige strategische Tipps zu beachten, die Ihnen helfen, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Hier sind einige wertvolle Hinweise:

  • Regelmäßige Dienstleistungsverträge: Stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Hausmeisterdienst regelmäßige Verträge abschließen. Dies bestätigt die Wiederkehr der Dienstleistungen, was für die steuerliche Absetzbarkeit entscheidend ist.
  • Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen: Halten Sie alle Rechnungen, Zahlungsnachweise und Jahresbescheinigungen gut organisiert. Eine digitale Ablage kann Ihnen helfen, die Dokumente schnell und unkompliziert zu finden.
  • Überprüfung der Rechnungsdetails: Achten Sie darauf, dass die Rechnungen klar und detailliert sind. Überprüfen Sie, ob die Arbeits- und Materialkosten korrekt aufgeschlüsselt sind, um mögliche Probleme bei der Steuererklärung zu vermeiden.
  • Informieren Sie sich über aktuelle steuerliche Änderungen: Steuerrecht kann sich ändern, daher ist es ratsam, regelmäßig Informationen über mögliche Anpassungen zu den Absetzbarkeiten von Hausmeisterkosten zu suchen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.
  • Jahresaufstellung anfordern: Fordern Sie von Ihrem Hausmeisterdienst eine Übersicht der im Jahr erbrachten Leistungen an. Dies erleichtert Ihnen die Dokumentation und die korrekte Angabe in der Steuererklärung.
  • Beratung durch einen Steuerexperten: Ziehen Sie in Betracht, einen Steuerberater zu konsultieren, der auf Immobilien und Vermietung spezialisiert ist. Dies kann Ihnen helfen, alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.

Durch die Anwendung dieser Tipps können Sie nicht nur sicherstellen, dass Sie alle relevanten Hausmeisterkosten steuerlich absetzen, sondern auch die Wahrscheinlichkeit erhöhen, bei Ihrer Steuererklärung keine wertvollen Abzüge zu übersehen. Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen zustehen, und optimieren Sie Ihre Steuerstrategie für Ihre Immobilien.

Fazit: Steuerliche Vorteile durch Hausmeisterkosten nutzen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Hausmeisterkosten ist ein hervorragendes Mittel für Vermieter, um ihre finanzielle Belastung zu verringern. Durch die gezielte Nutzung dieser Möglichkeit können Eigentümer nicht nur Kosten einsparen, sondern auch die Werterhaltung ihrer Immobilien unterstützen. Um die Vorteile optimal zu nutzen, sollten Vermieter die spezifischen Regelungen und Anforderungen im Detail kennen und umsetzen.

Ein wichtiger Aspekt ist die regelmäßige Inanspruchnahme von Hausmeisterdiensten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Diese Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, die allgemeine Wohnqualität zu sichern und die Immobilie instand zu halten. Der steuerliche Vorteil von bis zu 20 % der Arbeitskosten für solche Dienstleistungen kann sich erheblich auf die jährliche Steuerlast auswirken.

Zusätzlich ist es ratsam, sich nicht nur auf die Grundkenntnisse zu verlassen, sondern auch über aktuelle steuerliche Änderungen informiert zu bleiben. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, alle möglichen Abzüge und Vorteile auszuschöpfen und somit Ihre Steuererklärung zu optimieren.

Ein weiterer Tipp ist, alle notwendigen Nachweise und Dokumentationen sorgfältig zu führen. Dies umfasst Rechnungen, Zahlungsbelege und jährliche Aufstellungen der erbrachten Dienstleistungen. Eine gute Dokumentation erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern schützt auch vor möglichen Nachfragen seitens des Finanzamts.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hausmeisterkosten als Vermieter absetzen nicht nur eine Möglichkeit zur Steuerersparnis darstellen, sondern auch zur langfristigen Werterhaltung der Immobilie beitragen. Nutzen Sie diese Vorteile und informieren Sie sich regelmäßig über die besten Praktiken, um Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.


Erfahrungen und Meinungen

Nutzer berichten häufig von positiven Erfahrungen beim Absetzen von Hausmeisterkosten. Ein typisches Beispiel: Vermieter setzen regelmäßig Hausmeisterdienste für die Pflege von Außenanlagen an. Diese Kosten können erheblich zur Steuerentlastung beitragen. Anwender berichten, dass sie durch die Absetzung von 20 % der Arbeitskosten ihre Steuerlast spürbar senken konnten.

Ein häufig genanntes Problem: Die Nachvollziehbarkeit der Kosten. Vermieter müssen ihre Aufwendungen genau dokumentieren. Nutzer empfehlen, alle erbrachten Leistungen und die dazugehörigen Zeiten festzuhalten. Das erleichtert die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Transparenz ist entscheidend, um mögliche Anfechtungen durch Mieter zu vermeiden.

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Die Frage, ob eigene Arbeitsleistungen angesetzt werden können, beschäftigt viele. Nutzer haben herausgefunden, dass Vermieter ihre eigenen Arbeiten als Hausmeisterkosten ansetzen dürfen. Wichtig: Diese Arbeiten müssen marktüblich bewertet werden. Anwender betonen, dass es entscheidend ist, die Gebühren an dem zu orientieren, was ein externer Dienstleister verlangen würde. So bleibt die Abrechnung rechtssicher.

Ein weiteres Thema ist die Einsichtnahme der Mieter in die Belege. Nutzer berichten, dass einige Mieter durchaus nachfragen. Eine transparente Abrechnung und die Bereitstellung aller Belege schaffen Vertrauen. Anwender empfehlen, die Dokumentation so einfach und klar wie möglich zu halten.

In Foren diskutieren Vermieter auch die Frage der Eigenleistungen intensiver. Viele sind unsicher, ob sie ihre eigenen Arbeiten korrekt ansetzen. Wichtig ist, dass diese Arbeiten üblicherweise von einem Hausmeister ausgeführt werden. Anwender berichten, dass eine klare Dokumentation der erbrachten Leistungen hilft, mögliche Zweifel auszuräumen.

Ein Problem, das häufig angesprochen wird, sind überhöhte Vergütungen. Nutzer warnen davor, die eigenen Arbeiten über dem marktüblichen Preis anzusetzen. Das kann zu Problemen bei der Abrechnung führen. Vermieter sollten sich an den Preisen orientieren, die für vergleichbare Arbeiten von Dritten verlangt werden.

Zusammenfassend zeigen die Erfahrungen der Nutzer, dass das Absetzen von Hausmeisterkosten für Vermieter durchaus lohnenswert ist. Klare Dokumentation und marktübliche Preisgestaltung sind dabei unerlässlich. Anwender raten zur sorgfältigen Planung und Ausführung, um spätere Probleme zu vermeiden. Für weitere Informationen über die Rahmenbedingungen, unter anderem zur Berechnung der Kosten, kann die Seite von SCALARA hilfreich sein.


Häufige Fragen zu Hausmeisterkosten in der Steuererklärung

Welche Hausmeisterleistungen kann ich steuerlich absetzen?

Sie können regelmäßig erbrachte Dienstleistungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schneeräumung, Müllentsorgung und kleinere Reparaturarbeiten absetzen.

Wie hoch ist der steuerliche Abzug für Hausmeisterkosten?

Vermieter können bis zu 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, einschließlich Hausmeisterkosten, absetzen, mit einer maximalen Obergrenze von 4.000 € jährlich.

Welche Voraussetzungen müssen für die Absetzbarkeit erfüllt sein?

Die Dienstleistungen müssen auf dem Grundstück erbracht werden, die Zahlungen müssen unbar erfolgen, und die Rechnungen müssen klar zwischen Arbeits- und Materialkosten abgrenzen.

Was sollte ich bei der Dokumentation beachten?

Halten Sie detaillierte Rechnungen, Zahlungsnachweise und eine klare Zuordnung der Kosten zu Ihren Immobilien bereit, um die Absetzbarkeit nachweisen zu können.

Gibt es Kosten, die nicht abgesetzt werden können?

Ja, Materialkosten, Barzahlungen, Eigenleistungen und Kosten für einmalige Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sind von der Absetzbarkeit ausgeschlossen.

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Zusammenfassung des Artikels

Vermieter können bis zu 20 % der Arbeitskosten für Hausmeisterdienste steuerlich absetzen, sofern die Leistungen regelmäßig erbracht und unbar bezahlt werden. Eine klare Rechnungsaufteilung zwischen Arbeits- und Materialkosten ist dabei unerlässlich.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Regelmäßige Dienstleistungen in Anspruch nehmen: Stellen Sie sicher, dass die Hausmeisterdienste regelmäßig erbracht werden, um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten. Einmalige oder sporadische Dienstleistungen sind nicht absetzbar.
  2. Dokumentation sorgfältig führen: Bewahren Sie alle Rechnungen, Zahlungsnachweise und jährlichen Übersichten der erbrachten Dienstleistungen gut auf. Eine digitale Ablage kann dabei helfen, die Unterlagen schnell zu finden.
  3. Rechnungen genau überprüfen: Achten Sie darauf, dass die Rechnungen klar zwischen Arbeits- und Materialkosten unterscheiden. Nur die Arbeitskosten sind steuerlich absetzbar, daher sollten diese korrekt aufgeschlüsselt sein.
  4. Unbare Zahlungen tätigen: Stellen Sie sicher, dass alle Zahlungen unbar erfolgen, zum Beispiel durch Überweisung. Barzahlungen werden von der Steuer nicht anerkannt.
  5. Steuerberater konsultieren: Ziehen Sie in Betracht, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, der sich auf Immobilien spezialisiert hat. Dies kann Ihnen helfen, alle steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.

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