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Hausmeisterservice zulassungsfreies Handwerk: Was Sie wissen müssen

02.08.2025 52 mal gelesen 0 Kommentare
  • Ein Hausmeisterservice darf viele handwerkliche Tätigkeiten ohne spezielle Handwerkszulassung ausführen.
  • Arbeiten wie Reparaturen, Wartung und Pflege sind meist zulassungsfrei, solange sie keine Meisterpflicht erfordern.
  • Für bestimmte Facharbeiten wie Elektro- oder Gasinstallationen ist jedoch eine entsprechende Qualifikation notwendig.

Definition und typische Aufgaben eines Hausmeisterservices im zulassungsfreien Handwerk

Definition und typische Aufgaben eines Hausmeisterservices im zulassungsfreien Handwerk

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Ein Hausmeisterservice im zulassungsfreien Handwerk ist im Kern darauf ausgerichtet, Immobilienbesitzern und Verwaltern den Alltag zu erleichtern, ohne dabei in handwerksrechtlich geschützte Tätigkeiten abzurutschen. Das bedeutet: Der Fokus liegt auf Dienstleistungen, die keine Meisterpflicht oder Eintragung in die Handwerksrolle verlangen. Was aber macht diesen Service wirklich aus?

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  • Objektbetreuung mit Weitblick: Hausmeister übernehmen die laufende Kontrolle und Überwachung von Gebäuden, Außenanlagen und technischen Einrichtungen. Das umfasst zum Beispiel das Prüfen von Fluchtwegen, die Überwachung von Schließanlagen oder die Kontrolle von Heizungsanlagen – allerdings ohne tiefgreifende Eingriffe in die Technik.
  • Pflege, Reinigung und Werterhalt: Im zulassungsfreien Rahmen stehen Aufgaben wie Gartenpflege, regelmäßiger Winterdienst, Müllentsorgung oder die Reinigung von Gemeinschaftsflächen im Vordergrund. Auch das Entfernen von Laub, das Säubern von Dachrinnen oder das Auswechseln von Leuchtmitteln zählt dazu.
  • Kleinreparaturen und Instandhaltung: Hausmeister dürfen kleinere Ausbesserungen durchführen, etwa das Spachteln kleiner Risse, das Ölen von Türscharnieren oder das Ersetzen von Dichtungen. Alles, was darüber hinausgeht – wie etwa Elektroinstallationen oder Sanitärarbeiten – ist tabu.
  • Botendienste und Serviceleistungen: Viele Hausmeisterdienste übernehmen auch Botengänge, die Annahme von Lieferungen oder die Koordination von Fremdfirmen. Diese Tätigkeiten sind klar zulassungsfrei und bieten echten Mehrwert für Eigentümer und Mieter.

Wichtig ist: Die Tätigkeiten müssen stets so ausgestaltet sein, dass sie nicht den Kernbereich eines zulassungspflichtigen Handwerks berühren. Das bedeutet, dass Hausmeisterservices im zulassungsfreien Handwerk zwar flexibel, aber auch rechtlich auf der sicheren Seite agieren müssen. Wer clever plant, kann ein breites Spektrum an Dienstleistungen anbieten – ohne mit der Handwerksordnung in Konflikt zu geraten.

Rechtlicher Rahmen: Welche Arbeiten sind für Hausmeister ohne Handwerkszulassung erlaubt?

Rechtlicher Rahmen: Welche Arbeiten sind für Hausmeister ohne Handwerkszulassung erlaubt?

Im deutschen Handwerksrecht gibt es klare Spielregeln, was Hausmeister ohne Handwerkszulassung machen dürfen. Der Knackpunkt: Zulassungsfreie Tätigkeiten sind solche, die nicht in die Kernbereiche eines zulassungspflichtigen Handwerks eingreifen. Wer als Hausmeisterservice unterwegs ist, muss deshalb genau wissen, wo die Grenze verläuft – und was noch im grünen Bereich liegt.

  • Keine Eingriffe in sicherheitsrelevante Systeme: Arbeiten an elektrischen Anlagen, Gas- oder Wasserinstallationen sind strikt untersagt, sobald sie über das bloße Austauschen von Glühbirnen oder das Reinigen von Abflüssen hinausgehen.
  • Genormte Baufertigteile: Das Einbauen von vorgefertigten, genormten Bauteilen wie Türen oder Fenstern ist zulassungsfrei, solange keine tragenden Wände oder sicherheitsrelevanten Strukturen betroffen sind.
  • Bodenbeläge und kleinere Montagen: Das Verlegen von Teppichböden, das Anbringen von Gardinenstangen oder das Aufstellen von Möbeln fällt unter zulassungsfreie Tätigkeiten. Hier darf der Hausmeisterservice aktiv werden, solange keine handwerkliche Tiefe erreicht wird.
  • Gebäudereinigung und Pflege: Sämtliche Reinigungsarbeiten – von der Treppenhausreinigung bis zur Pflege von Außenanlagen – sind ohne Handwerkszulassung erlaubt.
  • Kleinreparaturen mit Augenmaß: Reparaturen, die keine Fachkenntnisse eines zulassungspflichtigen Handwerks erfordern, wie das Auswechseln von Dichtungen oder das Ölen von Scharnieren, sind zulässig.
  • Botendienste und organisatorische Aufgaben: Das Übernehmen von Botengängen, das Koordinieren von Handwerkern oder das Überwachen von Wartungsintervallen ist ohne jede Zulassung möglich.

Die Faustregel lautet: Sobald eine Tätigkeit spezielles Fachwissen oder Eingriffe in sicherheitsrelevante Bereiche verlangt, ist Schluss mit zulassungsfrei. Wer sich unsicher ist, sollte lieber einmal mehr bei der Handwerkskammer nachfragen, bevor es Ärger gibt.

Vorteile und Nachteile eines zulassungsfreien Hausmeisterservices

Pro Contra
Großes Dienstleistungsspektrum ohne Meisterpflicht oder Eintragung in die Handwerksrolle Klare rechtliche Begrenzung – keine Arbeiten an sicherheitsrelevanten Anlagen erlaubt
Erlaubt zahlreiche Tätigkeiten wie Gartenpflege, Reinigung, Kleinreparaturen und Botendienste Kundenwünsche bezüglich komplexerer Arbeiten (z.B. Elektro- oder Sanitärinstallationen) dürfen nicht erfüllt werden
Flexible Gestaltung des Angebots im zulässigen Rahmen Unsicherheit bei Mischaufträgen oder Grauzonen; Gefahr von Rechtsverstößen bei Überschreitung
Keine aufwendigen Qualifikationsnachweise erforderlich – schnellerer Markteintritt Risiko von Abmahnungen oder Bußgeldern bei fehlerhafter Leistungsbeschreibung oder Ausführung
Einfache Zusammenarbeit mit Eigentümern, Verwaltern und anderen Dienstleistern Wettbewerbsnachteil gegenüber Fachbetrieben bei umfassenden Reparatur- oder Installationswünschen

Grenzen des zulassungsfreien Handwerks: Ab wann wird eine Handwerkszulassung notwendig?

Grenzen des zulassungsfreien Handwerks: Ab wann wird eine Handwerkszulassung notwendig?

Die Schwelle zwischen zulassungsfreien Hausmeistertätigkeiten und zulassungspflichtigem Handwerk ist manchmal schmaler als gedacht. Wer als Hausmeisterservice unterwegs ist, muss genau wissen, wann das eigene Angebot eine Grenze überschreitet – und plötzlich eine Handwerkszulassung Pflicht wird.

  • Schwerpunkt der Tätigkeit: Sobald der überwiegende Teil der angebotenen Leistungen einem zulassungspflichtigen Handwerk zuzuordnen ist, reicht die Gewerbeanmeldung allein nicht mehr aus. Dann verlangt die Handwerksordnung eine Eintragung in die Handwerksrolle und meist einen Meistertitel.
  • Komplexität und Umfang: Geht eine Arbeit über einfache Ausbesserungen hinaus und betrifft sie tragende Bauteile, elektrische Leitungen oder sicherheitsrelevante Installationen, ist das zulassungsfreie Feld verlassen. Ein Beispiel: Das Verlegen von Stromleitungen oder das Anschließen von Herden ist immer zulassungspflichtig.
  • Wiederholte Ausführung: Wer regelmäßig und gewerblich Arbeiten ausführt, die eigentlich in den Bereich eines zulassungspflichtigen Handwerks fallen, kann sich nicht auf Einzelfälle berufen. Die Wiederholung macht’s – und führt zur Zulassungspflicht.
  • Werbung und Außendarstellung: Schon die öffentliche Bewerbung von Leistungen, die zulassungspflichtig sind, kann Probleme bringen. Wer also etwa als Hausmeisterservice umfassende Elektroarbeiten anbietet, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden.
  • Grenzüberschreitende Dienstleistungen: Wer Leistungen auch außerhalb Deutschlands erbringt, muss sich zusätzlich an die jeweiligen nationalen Vorschriften halten. Die deutsche Zulassungsfreiheit gilt nicht automatisch im Ausland.

Ein kurzer Draht zur Handwerkskammer hilft, Stolperfallen zu vermeiden. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – und Verstöße können teuer werden.

Erlaubte Tätigkeiten im Hausmeisterservice: Konkrete Beispiele aus der Praxis

Erlaubte Tätigkeiten im Hausmeisterservice: Konkrete Beispiele aus der Praxis

Wer im Hausmeisterservice clever agiert, kann ein breites Spektrum an Aufgaben übernehmen, ohne in die Handwerksrolle zu rutschen. Hier ein paar typische Praxisbeispiele, die im zulassungsfreien Rahmen völlig legal sind – und von Kunden oft nachgefragt werden:

  • Regelmäßige Sichtkontrollen: Prüfen von Notausgängen, Brandschutzklappen oder Heizkörpern auf offensichtliche Mängel, ohne technische Eingriffe vorzunehmen.
  • Pflege von Außenanlagen: Rasen mähen, Unkraut entfernen, Bewässerung von Pflanzen oder das Nachstreuen von Splitt im Winter – alles ohne bauliche Veränderungen.
  • Reinigung von Lichtschächten und Lüftungsgittern: Entfernen von Laub, Schmutz oder Spinnweben, um die Funktion zu erhalten, ohne an der Gebäudetechnik zu arbeiten.
  • Wechsel von Briefkastenschlössern: Austausch von einfachen Schließmechanismen, sofern keine sicherheitsrelevanten Systeme betroffen sind.
  • Montage von Schutzvorrichtungen: Anbringen von Handläufen, Türstoppern oder Kantenschutzleisten, solange keine tragenden Bauteile verändert werden.
  • Überwachung von Wartungsintervallen: Terminabsprachen mit Fachfirmen für Aufzugswartung oder Heizungsinspektion, ohne selbst an den Anlagen zu arbeiten.
  • Koordination von Umzügen: Organisation und Begleitung von Möbeltransporten innerhalb der Immobilie, ohne handwerkliche Eingriffe.
  • Bereitstellung von Streugut: Befüllen von Streugutbehältern vor dem Wintereinbruch, ohne maschinelle oder bauliche Maßnahmen.

Mit diesen Tätigkeiten bleibt der Hausmeisterservice rechtlich auf der sicheren Seite und bietet dennoch einen echten Mehrwert für Eigentümer und Mieter.

Nicht erlaubte handwerkliche Tätigkeiten: Wo liegt die rote Linie?

Nicht erlaubte handwerkliche Tätigkeiten: Wo liegt die rote Linie?

Manchmal verschwimmen die Grenzen, doch es gibt ganz klare Tätigkeiten, bei denen für Hausmeisterservices Schluss ist. Die sogenannte „rote Linie“ ist überschritten, sobald Arbeiten in sicherheitsrelevante, bauliche oder technische Systeme eingreifen, die laut Handwerksordnung geschützten Berufen vorbehalten sind.

  • Installation und Instandsetzung von Elektroanlagen: Das Verlegen von Kabeln, Anschließen von Steckdosen oder Arbeiten an Sicherungskästen sind strikt untersagt – selbst wenn es nur „mal eben“ gemacht werden soll.
  • Sanitär- und Heizungsarbeiten: Reparaturen an Wasserleitungen, Heizkörpern oder das Montieren von Armaturen fallen ausnahmslos in den Bereich zulassungspflichtiger Handwerke.
  • Tragende Bauteile und Statik: Eingriffe in tragende Wände, Decken oder die Gebäudehülle sind tabu. Hier drohen nicht nur rechtliche, sondern auch massive Haftungsrisiken.
  • Abdichtungs- und Dacharbeiten: Das Abdichten von Dächern, Reparieren von Dachziegeln oder Arbeiten an Dachrinnen, die über das Reinigen hinausgehen, sind nicht erlaubt.
  • Komplexe Boden- und Fliesenarbeiten: Das Verlegen von Fliesen, Parkett oder Estrich, insbesondere wenn Untergründe vorbereitet oder Estricharbeiten notwendig sind, ist ausschließlich Fachbetrieben vorbehalten.
  • Arbeiten an sicherheitsrelevanten Türen und Fenstern: Der Einbau oder die Reparatur von Brandschutztüren, Fluchtfenstern oder einbruchhemmenden Systemen ist untersagt.

Wer sich nicht an diese Grenzen hält, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch ernsthafte Haftungsprobleme. Im Zweifel: Finger weg und einen Fachbetrieb beauftragen!

Sonderfälle und Grauzonen im Hausmeisterservice

Sonderfälle und Grauzonen im Hausmeisterservice

Im Alltag eines Hausmeisterservices tauchen immer wieder Situationen auf, die rechtlich nicht eindeutig geregelt sind. Gerade bei sogenannten „Mischaufträgen“ – also wenn verschiedene Tätigkeiten miteinander kombiniert werden – wird es knifflig. Ein Beispiel: Die Reinigung eines Treppenhauses ist zulassungsfrei, aber was, wenn gleichzeitig kleinere Malerarbeiten gewünscht werden? Hier kommt es auf den Umfang und die Gewichtung der Arbeiten an. Überwiegt der Anteil der zulassungspflichtigen Tätigkeit, kann die gesamte Leistung zulassungspflichtig werden.

  • Schädlingsbekämpfung: Das bloße Aufstellen von Fallen ist zulassungsfrei, doch sobald chemische Mittel eingesetzt werden, greift das Infektionsschutzgesetz. Hier ist oft eine spezielle Erlaubnis erforderlich.
  • Entrümpelungen mit Demontage: Das Ausräumen von Kellern oder Wohnungen ist unproblematisch. Müssen jedoch fest verbaute Einbauten entfernt werden, kann das schnell in den Bereich des Handwerksrechts rutschen.
  • Technische Prüfungen: Sichtkontrollen sind erlaubt, aber das Prüfen von elektrischen Anlagen oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen (z.B. Rauchmelderwartung) darf nur von zertifizierten Fachkräften erfolgen.
  • Winterdienst auf Privatwegen: Die Schneeräumung ist zulassungsfrei, aber bei öffentlichen Flächen gelten oft kommunale Sonderregelungen, die zusätzliche Nachweise oder Versicherungen verlangen.

Gerade in Grauzonen lohnt sich der direkte Draht zur Handwerkskammer oder ein Blick in die kommunalen Vorschriften. Einmal falsch eingeschätzt, kann aus einer scheinbar harmlosen Aufgabe schnell ein teures Problem werden.

Praktische Tipps: So gestalten Sie Ihr Dienstleistungsangebot rechtssicher

Praktische Tipps: So gestalten Sie Ihr Dienstleistungsangebot rechtssicher

  • Leistungsbeschreibungen konkretisieren: Formulieren Sie Ihre Angebote so präzise wie möglich. Vermeiden Sie schwammige Begriffe wie „Reparaturarbeiten aller Art“ und listen Sie stattdessen exakt auf, welche Aufgaben übernommen werden. Das schützt vor Missverständnissen und rechtlichen Fallstricken.
  • Vertragliche Abgrenzung festhalten: Nehmen Sie in Ihre Verträge explizit auf, dass keine zulassungspflichtigen Handwerksleistungen erbracht werden. Ein entsprechender Passus sorgt für Klarheit gegenüber Auftraggebern und Behörden.
  • Fortlaufende Dokumentation: Führen Sie ein Tätigkeitsprotokoll, in dem alle ausgeführten Arbeiten kurz notiert werden. Diese Übersicht kann im Streitfall als Nachweis dienen, dass Sie im zulassungsfreien Rahmen geblieben sind.
  • Schulungen und Weiterbildung: Bleiben Sie am Ball, was rechtliche Änderungen und neue Vorschriften betrifft. Ein regelmäßiger Austausch mit der Handwerkskammer oder die Teilnahme an Fachseminaren zahlt sich aus.
  • Grenzfälle proaktiv klären: Wenn Sie unsicher sind, ob eine Tätigkeit zulassungsfrei ist, holen Sie sich vorab eine schriftliche Auskunft der zuständigen Kammer. Das schafft Sicherheit und beugt Abmahnungen vor.
  • Werbung mit Augenmaß: Achten Sie darauf, dass Ihre Werbematerialien und Ihre Website keine Leistungen anpreisen, die eine Handwerkszulassung erfordern. Übertriebene Versprechen können schnell zum Bumerang werden.

Mit diesen Maßnahmen schaffen Sie eine solide Basis für ein rechtssicheres und vertrauenswürdiges Dienstleistungsangebot – und ersparen sich unnötigen Ärger.

Wichtige Beratungsstellen und weiterführende Informationsquellen für Hausmeisterdienste

Wichtige Beratungsstellen und weiterführende Informationsquellen für Hausmeisterdienste

Wer im Hausmeisterservice rechtssicher und zukunftsfähig arbeiten möchte, sollte gezielt auf qualifizierte Beratungsangebote und aktuelle Informationsquellen zurückgreifen. Gerade weil sich gesetzliche Vorgaben und Auslegungen immer wieder ändern, lohnt sich der regelmäßige Blick auf folgende Anlaufstellen:

  • Handwerkskammern (HWK): Die HWK bietet individuelle Rechtsberatung, Merkblätter zu erlaubten Tätigkeiten und aktuelle Hinweise zu Änderungen im Handwerksrecht. Die Kontaktaufnahme ist meist unkompliziert per Telefon oder Online-Formular möglich.
  • Industrie- und Handelskammern (IHK): Besonders für Mischbetriebe oder Fragen zur Gewerbeanmeldung sind die IHKs eine wichtige Adresse. Sie stellen auch praxisnahe Leitfäden und Checklisten bereit.
  • Berufsverbände und Fachvereinigungen: Organisationen wie der Bundesverband für Hausmeisterdienste oder regionale Hausmeister-Innungen bieten branchenspezifische Informationen, Erfahrungsaustausch und oft auch juristische Erstberatung.
  • Gewerbeämter und Ordnungsbehörden: Für lokale Besonderheiten, kommunale Vorschriften oder Sondergenehmigungen empfiehlt sich der direkte Draht zum zuständigen Amt. Hier erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu regionalen Anforderungen.
  • Fachliteratur und Online-Portale: Aktuelle Fachbücher, branchenspezifische Newsletter und Webseiten wie handwerkskammer.de oder ihk.de liefern fundierte Informationen und Updates zu rechtlichen Entwicklungen.
  • Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Gewerberecht: Bei komplexen Einzelfragen oder drohenden Abmahnungen ist die Konsultation eines spezialisierten Juristen ratsam. So lassen sich teure Fehler von Anfang an vermeiden.

Ein regelmäßiger Austausch mit diesen Stellen sichert nicht nur das eigene Geschäft ab, sondern sorgt auch dafür, dass Sie auf neue Herausforderungen und Chancen im Hausmeisterservice flexibel reagieren können.


FAQ zu erlaubten Tätigkeiten im Hausmeisterservice ohne Handwerkszulassung

Welche Tätigkeiten darf ein Hausmeisterservice ohne Handwerkszulassung erbringen?

Ein Hausmeisterservice ohne Handwerkszulassung darf typische Aufgaben wie Gebäudereinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Müllentsorgung, kleine Montagen (z.B. Möbel zusammenbauen) und Kleinreparaturen erledigen, solange diese keine handwerksrechtlich geschützten Bereiche berühren. Sicherheitstechnisch relevante oder komplexe Handwerksarbeiten sind jedoch ausgeschlossen.

Ab wann benötigt ein Hausmeisterservice eine Handwerkszulassung?

Sobald der Schwerpunkt der Tätigkeit auf zulassungspflichtigen Handwerksarbeiten liegt, etwa bei Elektroinstallationen, Sanitär- oder Heizungsarbeiten, ist eine Handwerkszulassung und meist eine Eintragung in die Handwerksrolle sowie ein Meistertitel nötig. Auch wiederholte oder umfangreiche Ausführungen solcher Arbeiten machen eine Zulassung erforderlich.

Darf ein Hausmeisterservice Reparaturen an technischen Anlagen durchführen?

Nur einfache Tätigkeiten wie das Reinigen von Abflüssen oder das Wechseln von Leuchtmitteln sind zulässig. Arbeiten an elektrischen Anlagen, Heizungs- oder Sanitärsystemen gehen über den zulässigen Rahmen hinaus und sind zulassungspflichtigen Handwerken vorbehalten.

Gibt es Grauzonen bei den erlaubten Tätigkeiten für Hausmeisterdienste?

Ja, insbesondere bei sogenannten Mischaufträgen (z.B. Reinigung plus kleinere Malerarbeiten) ist Vorsicht geboten. Überwiegt der Anteil zulassungspflichtiger Tätigkeiten, kann der gesamte Auftrag erlaubnispflichtig werden. Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung bei der Handwerkskammer.

An wen kann man sich bei Unsicherheiten bezüglich der erlaubten Hausmeister-Tätigkeiten wenden?

Bei Fragen helfen die Handwerkskammern (HWK), Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie lokale Ordnungs- und Gewerbeämter weiter. Auch branchenspezifische Berufsverbände oder Fachanwälte für Gewerberecht bieten kompetente Auskunft.

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Zusammenfassung des Artikels

Ein zulassungsfreier Hausmeisterservice übernimmt Aufgaben wie Objektbetreuung, Reinigung, Gartenpflege und Kleinreparaturen, darf jedoch keine sicherheitsrelevanten oder handwerklich geschützten Arbeiten ausführen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Kennen Sie den rechtlichen Rahmen: Informieren Sie sich genau, welche Tätigkeiten im Hausmeisterservice zulassungsfrei sind. Dazu zählen insbesondere Pflege- und Reinigungsarbeiten, Kleinreparaturen ohne Eingriffe in sicherheitsrelevante Anlagen sowie Botendienste. Arbeiten an Elektro-, Sanitär- oder Heizungsanlagen sind strikt untersagt.
  2. Grenzen klar einhalten: Überschreiten Sie nicht die zulässigen Tätigkeiten. Sobald Sie beispielsweise komplexe Reparaturen, Installationen oder Arbeiten an tragenden Bauteilen anbieten, benötigen Sie eine Handwerkszulassung. Im Zweifel gilt: Lieber einen Fachbetrieb hinzuziehen!
  3. Leistungsbeschreibungen präzise formulieren: Vermeiden Sie schwammige Angaben wie „Reparaturen aller Art“ in Ihren Angeboten. Listen Sie konkret auf, welche Arbeiten Sie übernehmen. Das schützt vor Missverständnissen mit Kunden und vor rechtlichen Problemen.
  4. Rechtssicherheit durch Dokumentation: Führen Sie ein Tätigkeitsprotokoll und halten Sie in Verträgen fest, dass keine zulassungspflichtigen Handwerksleistungen erbracht werden. So können Sie im Streitfall nachweisen, dass Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten haben.
  5. Regelmäßig fortbilden und beraten lassen: Halten Sie sich über aktuelle rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden und nutzen Sie Beratungsangebote der Handwerkskammer, IHK oder Fachverbände. Bei Unsicherheiten hilft eine schriftliche Auskunft der Kammer, teure Fehler zu vermeiden.

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