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Hausmeister Mülltonnen Rausstellen Kosten: Lohnt sich der Service?

Inhalt 7 Abschnitte

Was der Mülltonnen-Service kostet, hängt vor allem von der Zahl der Tonnen, dem Abfuhrrhythmus und dem Weg zwischen Stellplatz und Straße ab. Einen amtlichen Richtwert in Euro gibt es nicht, deshalb nennen wir hier keine Preise. Für Vermieter ist eine andere Frage oft wichtiger: Die Kosten können als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wer die Wohnung selbst nutzt, kann einen Teil unter Umständen steuerlich geltend machen.

Was der Mülltonnen-Service umfasst

Unter dem Begriff „Mülltonnen rausstellen“ bieten Hausmeisterdienste meist ein Bündel einzelner Handgriffe an. Was davon im Preis enthalten ist, steht im Angebot oder im Hausmeistervertrag. Typische Leistungsbausteine sind:

  • Bereitstellen: Die Tonnen werden vor dem Abholtermin vom Stellplatz an den Ort gebracht, an dem das Entsorgungsfahrzeug sie leert.
  • Zurückstellen: Nach der Leerung kommen die Tonnen wieder an ihren Platz, damit sie nicht auf Gehweg oder Zufahrt stehen bleiben.
  • Termine verfolgen: Der Dienst richtet sich nach dem Abfuhrkalender Ihres örtlichen Entsorgers, auch bei verschobenen Terminen nach Feiertagen.
  • Zusatzleistungen: Häufig gesondert vereinbart werden das Reinigen der Tonnen, das Säubern des Stellplatzes oder das Nachsortieren falsch befüllter Behälter.

Prüfen Sie im Angebot, welche dieser Punkte enthalten sind und wer die Vertretung bei Urlaub oder Krankheit übernimmt. Mehr zum Begriff finden Sie im Glossar unter Müllmanagement.

Wovon die Kosten abhängen

Ein seriöser Preis lässt sich erst nennen, wenn der Anbieter das Objekt kennt. Diese Punkte bestimmen den Aufwand:

  • Zahl und Art der Tonnen: Restmüll, Bioabfall, Papier und Wertstoffe werden oft an unterschiedlichen Tagen geleert. Jede Fraktion bedeutet eigene Einsätze.
  • Abfuhrrhythmus: Wöchentliche, zweiwöchentliche und vierwöchentliche Leerungen ergeben im Monat sehr unterschiedlich viele Termine.
  • Weg und Gelände: Ein langer Weg, Treppen, Steigungen oder ein enger Hof kosten mehr Zeit als eine Tonne direkt an der Grundstücksgrenze.
  • Uhrzeit: Müssen die Tonnen früh morgens bereitstehen, plant der Dienst seinen Einsatz danach.
  • Abrechnungsart: Manche Dienste rechnen je Einsatz ab, andere monatlich pauschal. Bei einer Pauschale lohnt der Blick darauf, wie viele Termine sie abdeckt.
  • Kombination mit anderen Leistungen: Ist ohnehin ein Hausmeister vor Ort, etwa für Treppenhausreinigung oder Winterdienst, fällt der Zusatzaufwand für die Tonnen kleiner aus als bei einer eigenen Anfahrt.

Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie sich die Zahl der Einsätze und den Leistungsumfang schriftlich bestätigen. Dann sind die Angebote vergleichbar.

Dürfen Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen?

Grundlage ist § 556 Absatz 1 BGB: Mieter und Vermieter „können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt“. Ohne eine solche Vereinbarung im Mietvertrag gibt es keine Umlage. Was zu den Betriebskosten zählt, legt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) fest. Betriebskosten sind nach § 1 BetrKV Kosten, die durch das Eigentum oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks „laufend entstehen“. Verwaltungskosten gehören ausdrücklich nicht dazu (Stand: Oktober 2026, Quelle: BGB und BetrKV, gesetze-im-internet.de).

Welche Nummer der BetrKV greift

Für den Mülltonnen-Service kommen zwei Nummern aus § 2 BetrKV in Betracht. Welche passt, hängt davon ab, wer die Arbeit erledigt:

Wer stellt die Tonnen raus?Einordnung nach § 2 BetrKV
Der angestellte oder beauftragte Hauswart als Teil seiner AufgabenNr. 14 „Kosten für den Hauswart“: Vergütung, Sozialbeiträge und geldwerte Leistungen für seine Arbeit
Ein eigens beauftragter Dienst nur für die TonnenNr. 8 „Müllbeseitigung“: dazu gehören laut Verordnung die Müllabfuhrgebühren und „die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“

Zwei Punkte aus dem Wortlaut sollten Sie kennen. Erstens nennt Nr. 8 das Bereitstellen der Tonnen nicht ausdrücklich. Die Verordnung zählt dort nur Gebühren, nicht öffentliche Maßnahmen und den Betrieb von Anlagen wie Müllschluckern oder Müllmengenerfassungsanlagen auf. Ob ein reiner Tonnen-Service darunter fällt, entscheidet der Wortlaut allein nicht. Zweitens verbietet Nr. 14 die doppelte Berechnung: Soweit der Hauswart die Arbeiten ausführt, „dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden“. Erledigt also der Hauswart die Tonnen, steht seine Arbeit unter Nr. 14 und nicht zusätzlich unter Nr. 8. Nr. 17 erfasst schließlich „sonstige Betriebskosten“, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind (Stand: Oktober 2026, Quelle: BetrKV § 2, gesetze-im-internet.de).

Wirtschaftlichkeit und Belege

Auch eine zulässige Umlage hat Grenzen. Nach § 556 Absatz 3 BGB ist bei der Abrechnung „der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten“. Nach Absatz 4 kann der Mieter Einsicht in die Belege verlangen (Stand: Oktober 2026, Quelle: BGB, gesetze-im-internet.de). Für Vermieter heißt das: Ein Angebot sollte zum Objekt passen, und die Rechnung sollte den Mülltonnen-Service klar ausweisen. Mieter können über die Belege prüfen, was tatsächlich berechnet wurde. Wie der Hausmeisteranteil in der Abrechnung erscheint, erklärt unser Beitrag zu Hausmeister-Nebenkosten für Mieter.

Steuer: haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG

Dieser Abschnitt erklärt die Rechtslage und ersetzt keine Steuerberatung. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag „um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen“ (§ 35a Absatz 2 EStG). Die Höchstgrenze gilt für alle haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse nach Absatz 2 zusammen, nicht je Leistung. Diese Voraussetzungen nennt das Gesetz (Stand: Oktober 2026, Quelle: EStG § 35a, gesetze-im-internet.de):

  • Die Leistung wird in einem in der EU oder im EWR liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht (Absatz 4).
  • Begünstigt sind nur Arbeitskosten (Absatz 5 Satz 2). Material oder Gebühren zählen nicht.
  • Sie haben eine Rechnung erhalten und auf das Konto des Dienstleisters gezahlt (Absatz 5 Satz 3). Barzahlung reicht nicht.
  • Die Aufwendungen sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten (Absatz 5 Satz 1).

Daraus folgt: Wer eine Wohnung vermietet und die Kosten als Werbungskosten absetzt, kann für dieselben Kosten nicht zusätzlich § 35a nutzen. Für Selbstnutzer und Mieter kommt die Ermäßigung in Betracht. Einzelne Tätigkeiten zählt das Gesetz nicht auf. Ob das Finanzamt den Tonnen-Service im Einzelfall anerkennt, klären Sie im Zweifel mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Mieter sollten darauf achten, dass ihre Betriebskostenabrechnung den Anteil der Arbeitskosten getrennt ausweist, denn nur dieser Anteil ist begünstigt. Weitere Details finden Sie in unserem Beitrag zu Hausmeisterkosten als haushaltsnahe Dienstleistung.

Beispielrechnung mit angenommenen Beträgen: Weist eine Rechnung angenommene 300 Euro Arbeitskosten aus, ergibt sich nach dem Gesetzeswortlaut eine Ermäßigung von 20 Prozent, also 60 Euro, sofern der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Lohnt sich der Service? Eine Kriterienliste

Ob sich der Mülltonnen-Service lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Gehen Sie diese Fragen durch:

  • Verfügbarkeit: Ist an jedem Abholtermin zuverlässig jemand im Haus, der die Tonnen bereitstellt und zurückholt, auch im Urlaub?
  • Zahl der Parteien: In Mehrfamilienhäusern ohne klare Zuständigkeit bleiben Tonnen leicht stehen. Ein fester Dienst beendet die Frage, wer an der Reihe ist.
  • Körperlicher Aufwand: Schwere Tonnen, Treppen oder lange Wege sprechen für eine Vergabe, besonders bei älteren Bewohnern.
  • Vorhandener Hausmeister: Ist schon ein Hauswart beauftragt, ist die Ergänzung seines Auftrags meist einfacher als ein zweiter Anbieter.
  • Umlage geklärt: Als Vermieter prüfen Sie vor der Beauftragung, ob Ihr Mietvertrag die Umlage trägt und ob der Preis dem Wirtschaftlichkeitsgebot standhält.
  • Steuerliche Wirkung: Als Selbstnutzer bezahlen Sie per Überweisung gegen Rechnung, wenn Sie § 35a nutzen möchten.
  • Vertrag: Leistungsumfang, Zahl der Einsätze, Vertretung und Kündigungsfrist sollten schriftlich festgehalten sein.

Treffen mehrere dieser Punkte zu, spricht viel für den Service. Ist dagegen jemand im Haus, der die Tonnen ohnehin zuverlässig bewegt, bringt eine Vergabe wenig zusätzlichen Nutzen.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 556, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026
  • Betriebskostenverordnung (BetrKV), §§ 1 und 2, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026
  • Einkommensteuergesetz (EStG), § 35a, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026

Häufig gestellte Fragen zum Mülltonnen-Service

Wovon hängen die Kosten für das Rausstellen der Mülltonnen ab?

Entscheidend sind die Zahl und Art der Tonnen, der Abfuhrrhythmus, der Weg zwischen Stellplatz und Straße, die Uhrzeit der Leerung und die Abrechnungsart. Einen amtlichen Richtwert in Euro gibt es nicht; vergleichbar werden Angebote erst, wenn Leistungsumfang und Zahl der Einsätze schriftlich feststehen.

Darf der Vermieter den Mülltonnen-Service auf die Mieter umlegen?

Nur wenn der Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter Betriebskosten trägt (§ 556 Absatz 1 BGB). Erledigt der Hauswart die Tonnen, gehören die Kosten zu den Hauswartkosten nach § 2 Nr. 14 BetrKV. Bei einem eigenen Dienst kommt Nr. 8 (Müllbeseitigung) in Betracht, die das Bereitstellen allerdings nicht ausdrücklich nennt. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gilt in beiden Fällen.

Kann der Hauswart die Tonnen-Arbeit zusätzlich unter Müllbeseitigung abrechnen?

Nein. Soweit der Hauswart Arbeiten ausführt, dürfen nach § 2 Nr. 14 BetrKV Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht zusätzlich angesetzt werden.

Kann ich den Mülltonnen-Service von der Steuer absetzen?

Für Selbstnutzer und Mieter kommt die Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG in Betracht: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro für alle Leistungen nach Absatz 2 zusammen. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Dienstleisters. Vermieter, die die Kosten als Werbungskosten absetzen, können § 35a dafür nicht nutzen. Ob das Finanzamt die Leistung im Einzelfall anerkennt, klären Sie im Zweifel mit einer Steuerberatung.

Wann lohnt sich ein Mülltonnen-Service?

Vor allem dann, wenn an den Abholterminen niemand zuverlässig verfügbar ist, viele Parteien sich die Aufgabe teilen müssten, die Wege schwer sind oder ohnehin ein Hausmeister beauftragt ist. Bewegt jemand im Haus die Tonnen bereits zuverlässig, bringt die Vergabe wenig zusätzlichen Nutzen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt. Mehr dazu

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